Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Oliver Sinz Maßkleidung
§ 1 Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden Bedingungen von Oliver Sinz Maßkleidung (nachfolgend Auftragnehmer) gelten für alle zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge.
2. Mit Erteilung des Auftrags erklärt sich der Auftraggeber mit diesen Bedingungen einverstanden.
3. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, er hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
4. Diese Bedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
§ 2 Vertragsinhalt
Der Auftraggeber gibt beim Auftragnehmer Kleidungsstücke in Auftrag, die nach den Körpermaßen und Wünschen des Auftraggebers individuell angefertigt werden.
§ 3 Auftragsannahme
1. Der Auftraggeber kann seinen Auftrag persönlich im Ladengeschäft oder durch schriftliche Bestellung erteilen. Bei Fremdmaßen ist jegliche Gewährleistung hinsichtlich der Passform ausgeschlossen.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die auf der Bestellung notierten Artikel und Maße, nebst Sonderwünschen, vor Unterschriftsleistung zu überprüfen.
§ 4 Maßnehmen
1. Um die vom Auftraggeber gewünschte Passform zu gewährleisten, hat dieser den Maßnehmenden beim Maßnehmen über Besonderheiten beim Tragen und über den Zweck des Kleidungsstückes zu informieren, sowie spezielle Modewünsche abzusprechen.
2. Die Fertigung der Kleidungsstücke erfolgt ausschließlich nach den beim Auftragstermin genommenen Körpermaßen. Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Nachgang erforderliche Maßänderungen aufgrund von Figur- bzw. Körpergewichtsveränderungen des Auftraggebers vom Auftraggeber zu vertreten und hieraus etwaig entstehende Mehrkosten vom Auftraggeber zu tragen sind.
3. Sämtliche vom Auftragnehmer ermittelten Maße sind ausschließlich für die Herstellung von Kleidungsstücken durch den Auftragnehmer zu verwenden. Eine Haftung, gleich welcher Art, für die Verwendung der Maße durch Dritte wird nicht übernommen.
§ 5 Zahlung
1. Wegen der ausschließlichen Fertigung der Kleidungsstücke nach den individuellen Maßen des Auftraggebers ist mit Auftragserteilung und vor Beginn der Fertigung eine branchenübliche Anzahlung von 50% bezogen auf den Kaufpreis zu leisten.
2. Zahlungen sind ausschließlich in bar, per EC/Maestro Karte oder Überweisung nach Rechnungserhalt zu leisten. Der Auftrag wird erst nach Eingang des Rechnungsbetrages bearbeitet. Etwaige Lieferverzögerungen aufgrund verspäteter Zahlungen sind vom Auftraggeber zu vertreten.
3. Die vereinbarte Restzahlung wird bei Warenübergabe und Rechnungserhalt fällig.
4. Sämtliche Waren aus derselben Bestellung bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers.
5. Der Auftraggeber befindet sich zehn Tage nach Waren- und/oder Rechnungserhalt im Zahlungsverzug, ohne dass es einer ausdrücklichen Mahnung bedarf. Der Verzugsschaden richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.
§ 6 Schriftliche Bestellung
Bestellungen, die nicht im Ladengeschäft des Auftragnehmers getätigt werden, können nur in schriftlicher Form unter Zugrundelegung vorhandener Maße ausgeführt werden. Aufträge können ausschließlich nach Leistung der Anzahlung in Höhe von mindestens 50% des Bestellwertes bearbeitet werden.
§ 7 Auftragsannahme auf Basis von vorhandenen Maßen
Verzichtet der Auftraggeber bei der Auftragsvergabe auf ein erneutes Maßnehmen, kann keine Passformgarantie gewährt werden. Dies gilt auch für schriftliche Bestellungen.
§ 8 Auftragsänderung nach erfolgter Auftragserteilung
1. Auftragsänderungswünsche sind persönlich im Ladengeschäft des Auftragnehmers oder schriftlich per Post, E-Mail bzw. Telefax unter Angabe der entsprechenden Kundenauftragsnummer und dem geplanten Liefertermin mitzuteilen.
2. Für nachträgliche Änderungen von Aufträgen wird pro Auftrag 5% des Auftragswertes zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.
3. Änderungswünsche können nicht berücksichtigt werden, wenn bereits mit der Fertigung des betreffenden Kleidungsstückes begonnen wurde. Der Auftragnehmer wird dies dem Auftraggeber in diesem Fall mitteilen.
§ 9 Abholung und Anprobe
1. Die Lieferung der Ware erfolgt grundsätzlich im Ladengeschäft des Auftragnehmers.
2. Die Frist für die Abholung der Kleidungsstücke beträgt 6 Wochen ab Bereitstellung der Ware. Die Frist beginnt spätestens, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber über die Bereitstellung der Waren in Kenntnis gesetzt hat.
3. Die Anprobe der Kleidungsstücke am Abholtag ist branchenüblich und erforderlich. Etwaige Nacharbeiten und Anpassungen werden innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach erfolgter Anprobe durchgeführt.
4. Bei Größen- und Gewichtsveränderungen zwischen Auftragsannahme und Abholung wird keine Passformgarantie übernommen. Die Kosten einer nachträglichen Anpassung, soweit möglich, trägt der Auftraggeber.
§ 10 Aufbewahrung anbezahlter oder bezahlter Ware
1. Der Restkaufpreis für anbezahlte Ware, die nicht abgeholt wird, wird spätestens acht Wochen nach Eintritt des Verzuges gem. § 5 Nr. 5 dieser Bedingungen zur streitigen Beitreibung einem Rechtsanwalt übergeben. Sollte die Forderung drei Monate nach Eintritt des Verzuges gem. § 5 Nr. 5 dieser Bedingungen nicht ausgeglichen sein, werden die Kleidungsstücke einem sozialen Zweck zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausgleich, gleich welcher Kosten, entsteht in diesem Falle nicht. Unberührt hiervon bleiben die Rechte des Auftragnehmers vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
2. Vollständig bezahlte Kleidungsstücke, die zur Abholung oder Korrektur in der Filiale liegen, werden nach Ablauf einer Frist von 4 Wochen ab dem vereinbarten Abholtermin ohne weitere Ankündigung unfrei zugesandt. Im Falle der Retournierung werden die Kleidungsstücke einem sozialen Zweck zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausgleich, gleich welcher Kosten, entsteht in diesem Falle nicht.
§ 11 Versand der Ware
1. Auf besonderen Wunsch des Auftragnehmers kann die Zusendung der Kleidungsstücke vereinbart werden, eine Änderung des Bestellortes als Erfüllungsort ist damit nicht verbunden.
2. Die Zusendung erfolgt in der Woche nach dem vereinbarten Liefertermin.
3. Nachmessungen, Korrekturen und/oder Nacharbeiten an den bestellten Kleidungsstücken werden grundsätzlich am Bestellort im Ladengeschäft des Auftragnehmers vorgenommen, es sei denn eine anderslautende Vereinbarung ist zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer schriftlich getroffen worden.
4. Alle Zusendungen erfolgen per Nachnahme oder gegen Vorauskasse. Die Versandkosten trägt der Auftraggeber.
5. Bei nicht angenommener Lieferung durch den Auftraggeber und erneuter Zusendung wird jede Zusendung gesondert berechnet.
§ 12 Korrekturrecht
1. Der rechtliche Anspruch auf Nachkorrektur von Kleidungsstücken erlischt 6 Monate nach Auslieferung und/oder wenn die Kleidungsstücke getragen wurden.
2. Der Auftragnehmer ist berechtigt mehrere Korrekturen vorzunehmen.
3. Auch mehrere Korrekturen mindern nicht den Wert der Ware; Minderungsansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
4. Der Auftragnehmer übernimmt keine Fahrtkosten für die Anreise(n) zu Korrekturen.
5. Ein Anspruch auf kostenfreie Korrekturen getragener Kleidungsstücke besteht nicht.
6. Ansprüche auf Kostenersatz für etwaige von Dritten durchgeführte Korrekturen bestehen nicht. Ebenso wird keine Gewähr für die Art und Weise sowie die Qualität der etwaigen durch Dritte durchgeführten Korrekturen vom Auftragnehmer übernommen.
§ 13 Zwischenanprobe
Bei ausgefallenen Wuchsabweichungen kann der Auftragnehmer eine oder mehrere Zwischenanproben gegen Kostenberechnung verlangen.
§ 14 Nachlieferungsrecht
1. Nach Ablauf der Lieferfrist steht dem Auftragnehmer eine Nachlieferungsfrist von maximal 18 Werktagen zu. Nach Ablauf der Nachlieferungsfrist gilt der Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen als erfolgt.
2. Fixgeschäfte werden nicht getätigt.
3. Bei berechtigten Beanstandungen hat der Auftragnehmer das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb von 18 Werktagen nach Rückempfang der Ware.
§ 15 Qualität
Oberstoff ist ein lebendiger Werkstoff und kann sich trotz sorgfältigster Verarbeitung, auch unter Zugrundelegung gleicher Maße, aus vielerlei Gründen von Fall zu Fall anders verhalten. Es können daher geringe Abweichungen in Qualität, Farbe und Passform auftreten, die technisch nicht vermeidbar und vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind.
§ 16 Beanstandungen
1. Beanstandungen sind dem Auftragnehmer spätestens innerhalb 1 Woche nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen.
2. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe oder Passform können nicht beanstandet werden.
§ 17 Schriftformerfordernis
Änderungen, Ergänzungen und/oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit der Schriftform; selbiges gilt für das Schriftformerfordernis selbst.
§ 18 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen ist das Ladengeschäft des Auftragnehmers.
§ 19 Gerichtsstand
Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 20 Datenschutz
Gemäß vorstehend erteiltem Auftrag werden wir die von Ihnen erhobenen Daten zur Abwicklung des mit Ihnen geschlossenen Vertrages und für die technische Administration verwenden. Ihre personenbezogenen Daten werden an Dritte weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Auftragsabwicklung erforderlich ist. Weiterhin erfolgt eine Weitergabe an Dritte, wenn dies zu Abrechnungszwecken erforderlich ist. Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn die Speicherung aus gesetzlichen Gründen unzulässig ist. Auf schriftliche Anfrage werden wir Sie gerne über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren und sie auf Ihren Wunsch hin für Sie exportieren oder löschen. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.
Stand: Mai 2018